Nun liegt der zweite Entwurf 2016 zum “Sachlichen Teilplan erneuerbare Energien” für Südhessen vor. Insgesamt wurden aufgrund der gestellten Eingaben nochmals circa 1.000 Hektar Windvorrangfläche neu verteilt.
Die gute Nachricht ist, dass offensichtlich dort wo geschlossener Widerstand von der Bevölkerung und der Kommunalpolitik signalisiert wurde, die Flächen in den jeweiligen Gemeindegebieten deutlich reduziert wurden. So sind z.B. im aktuellen Entwurf 2016 keine Windvorrangflächen in den Gemeindegebieten Münzenberg und Rockenberg mehr vorgesehen.
Dies ist wahrscheinlich den ansässigen Bürgerinitiativen, Vereinen und Gemeindeparlamenten geschuldet, die eine ganz klar ablehnende Haltung eingenommen und diese auch konsequent nach außen vertreten haben. Daher an alle ehrenamtlichen Mitstreiter/innen und die jeweiligen Kommunalpolitiker/innen ein herzliches Dankeschön!
Fazit: Ein begründeter und konsequent organisierter Widerstand zahlt sich aus !!!
Die schlechte Nachricht hingegen ist, dass es Eingaben von Gemeinden gab die moniert haben, dass sie nicht am “Erfolg der industriellen Windkraft” partizipieren können da keine Flächen in ihren Gemeindegebieten ausgewiesen wurden.
Somit ist der Regionalverband zwar auf die unterschiedlichen Signale eingegangen, hat aber leider alle derzeit vorliegenden begründeten Argumente gegen den Weiterausbau der industriellen Windkraft komplett außer Acht gelassen…
- Risiken bei der Verpachtung von Grundstücken für Windenergieanlagen
- Fehlende Speichertechnologie und somit keine grundlastfähige Stromproduktion
- Zufällige Stromproduktion mit starken Schwankungen
- Gefährdung der Stromnetzstabilität aufgrund starker Schwankungen und Zusatzkosten zur erforderlichen Stabilisierung
- Stromverkauf ins Ausland zu Dumpingpreisen bis hin zu Negativpreisen (Strom plus Geld)
- Garantierte Subventionen über 20 Jahre hinweg
- Stetig steigende Stromkosten aufgrund von zwei Energieerzeugungssystemen
- Aufgrund von mangelndem Wind nur ein unwirtschaftlicher Betrieb in unserer Region möglich
- Unzureichender Abstand zu bedeutenden Kulturgütern (von ehemals 20 Km auf gerade noch 3 Km heute) wie der Burg Münzeberg
- Gesundheitliche Gefährdung und Schädigung der angrenzenden Bevölkerung durch Lärm und Infraschall
- Zerstörung von Naturlandschaften
- Gefährdung und Tötung von Vögeln und Fledermäusen
- Wertminderung von angrenzenden Immobilien bis hin zur Unverkäuflichkeit
- Indutriealisierung von Naherholungsgebieten und des ländlichen Raums
- Zerstörung intakter Waldgebiete
Weitere Links zu den wahren Hintergründen:
- 03.08.2016 ARD – Der Kampf um die Windräder – NEU
- 26.05.2016 NDR – Lärm raubt den Bürgern im Kreis Aurich den Schlaf – NEU