Einspruch gegen geplante Windvorranggebiete bei Bad Nauheim und Wölfersheim

>>>  Fristverlängerung bis zum 14. Juli 2017  <<<

(aufgrund eines Formfehlers bei der öffentlichen Auslage der Unterlagen)

Aktuell befindet sich das öffentliche Genehmigungsverfahren zur Ausweisung von Windvorrangflächen in der zweiten Offenlage. Das heißt jeder Bürger ist aufgefordert, sich mit dem aktuellen Entwurf zu befassen und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben um zu widersprechen. Denn nur mit einem Widerspruch kann man bei später zu erwartenden Störungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen sein Klagerecht sichern.  Immerhin wird mit diesem Genehmigungsverfahren eine massive Veränderung unseres Lebensraumes vorangetrieben, welche letztendlich zu einer Industrialisierung der ländlichen Region führen wird.
Weitere Informationen zum Verfahren befinden sich auf den Internetseiten des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain. Zudem werden sechs detaillierte Übersichtskarten bereitgestellt, wobei die Windvorrangflächen 10.501 und 10.502 auf der “Karte 2 TPEE – Entwurf 2016”  dargestellt sind:

Windvorranggebiet 10.501

Fläche: 1,9 Mio. m²
In unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten, Kindergärten und Schulen
Teile liegen im Wald

Windvorranggebiet 10.502

Fläche: 792.000 m²
Landfraß von wertvollen Ackerböden

Weitere Windvorrangflächen mit zugehörigen Nummern im Wetteraukreis:

10.502–Wölfersheim/Bad Nauheim,
10.501-Wölfersheim/Wohnbach,
9700–Butzbach/Bodenrod,
9602-Butzbach/Hoch-Weisel,
7805-Friedberg/Ober-Mörlen/Rosbach v.d.H.,
7602-Friedberg/Buchenbrücken,
6701-Rosbach,
6402-Florstadt/Stammheim/Nieder-Mockstadt,
6401-Florstadt/Nieder-Mockstadt,
4607-Karben/Rosbach v.d.H.

Steckbriefe der geplanten Windvorrangflächen mit zugehörigen Nummern

Ihre Stellungnahme können Sie bis zum 2. Juni 2017 einreichen und zwar an den

Regionalverband FrankfurtRheinMain
Stichwort: TPEE – Entwurf 2016
Poststraße 16
60329 Frankfurt am Main

Gründe für Ihren Widerspruch sind: Gesundheitsgefahren für die Anwohner, Wertverlust von Immobilien, Tötung von Vögeln und Fledermäusen, Gefährdung der Vogelzüge, Gefahr für Trinkwasser und Heilquellen, Vernichtung von Wald, Zerstörung des Landschaftsbildes, weiter steigende Strompreise, Profite für wenige auf Kosten vieler, Destabilisierung des Stromnetzes, kein Beitrag zur CO2-Reduktion, Industrialisierung des ländlichen Raums, Spaltung von Sozialgemeinschaften, Verschandelung des Kulturgutes „Burg Münzenberg“, fernbleiben von Touristen und Gefährdung des Status von Bad Nauheim als „Gesundheitsstadt“
Weitere Hilfestellungen zur eigenen Stellungnahme als auch eine vorgefertigte Musterstellungsnahme stehen ebenfalls bereit.

Diesen Beitrag teilen
Dieser Beitrag wurde unter AlphaSol, Emissionen, EnBW, Gesundheit, Infraschall, Landschaftsbild, Netzstabilität, Ökonomie, Stellungnahme, Versorgungssicherheit, Wald, Widerstand, Wind Turbine Syndrom, Wirtschaftlichkeit abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.