Bei der Genehmigung von Windvorrangflächen und industriellen Windkraftanlagen kommt es i.d.R. zu einem sogenannten öffentlichen Genehmigungsverfahren. Bei einem öffentlichen Genehmigungsverfahren ist die Bevölkerung aufgefordert, sich mit den dann öffentlich ausliegenden Plänen zum Vorhaben selbst zu befassen. Ist man aufgrund verschiedener Aspekt mit dem geplanten Vorhaben nicht einverstanden, so ist eine Stellungnahme samt Widerspruch abzugeben. Denn nur so kann man sich bei später zu erwartenden Störungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen sein Klagerecht sichern. Wer nicht widersprochen hat kann später auch nicht mehr klagen. Man sollte daher meinen, dass eine solch wichtige Offenlage in den Medien und Gemeinden entsprechend publik gemacht wird. Leider ist das Gegenteil der Fall und so bekommt die Bevölkerung oft nichts von diesen Plänen im Zusammenhang mit einer massiven Veränderung des eigenen Lebensraumes mit, kann somit nicht widersprechen und hat am Ende keine Möglichkeit mehr bei Störungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu klagen.
Aktuelle Verfahren, Termine und wichtige Hinweise:
- Sie können derzeit Stellungnahmen zum öffentlichen Genehmigungsverfahren der geplanten Windvorrangflächen in der Planungsregion Süd (siehe Karte) einreichen.
- Bis zum 2. Juni 2017 können Sie ihre Stellungnahmen sowohl beim Regierungspräsidium Darmstadt, als auch beim Regionalverband FrankfurtRheinMain einreichen.
- Da sich beide Institutionen die Bearbeitung der Stellungnahmen teilen, ist es egal an welche Adresse Sie ihre Stellungnahme schicken. Also entweder an den
Regionalverband FrankfurtRheinMain
Stichwort: TPEE – Entwurf 2016
Poststraße 16
60329 Frankfurt am Main
⇒ Steckbriefe der geplanten Windvorrangflächen mit zugehörigen Nummern
Windvorrangflächen mit zugehörigen Nummern im Wetteraukreis:
10.502–Wölfersheim/Bad Nauheim,
10.501-Wölfersheim/Wohnbach,
9700–Butzbach/Bodenrod,
9602-Butzbach/Hoch-Weisel,
7805-Friedberg/Ober-Mörlen/Rosbach v.d.H., 7602-Friedberg/Buchenbrücken,
6701-Rosbach,
6402-Florstadt/Stammheim/Nieder-Mockstadt,
6401-Florstadt/Nieder-Mockstadt,
4607-Karben/Rosbach v.d.H.
Übersichtskarte (dunkler Bereich in der Mitte oben)
- Oder an das
Regierungspräsidium Darmstadt
III 31.1
Wilhelminenstraße 1 – 3
64283 Darmstadt
Steckbriefe der geplanten Windvorranggebiete mit zugehörigen Nummern:
⇒ Steckbriefe Teil 1
⇒ Steckbriefe Teil 2
⇒ Steckbriefe Teil 3
⇒ Steckbriefe Teil 4
Übersichtskarte 1 (links oben)
Übersichtskarte 2 (rechts oben)
Übersichtskarte 3 (unten)
- Vermerken Sie die entsprechende Nummer der Windvorrangfläche auf die Sie Bezug nehmen im Betreff ihrer Stellungnahme und schicken Sie diese an eine der beiden oben genannten Adressen.
Musterschreiben
Zudem stellen wir Musterstellungnahmen zur Verfügung, die direkt für den eigenen Widerspruch verwendet werden können.
Gründe für einen Widerspruch
Im Zusammenhang mit Windvorrangflächen und industriellen Windkraftanlagen können nachstehende Gründe für Ihren Widerspruch bei einer Stellungnahme genannt werden:
- Mindestabstand zu Wohnsiedlungen (1 Km) ist viel zu gering, gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung kann somit nicht ausgeschlossen werden (mindestens 2 Km zu Wohnsiedlungen)
- In der Nähe liegende öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, und Krankenhäuser und die hier zu erwartenden Störungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zu Schädigungen
- Gesundheitliche Beeinträchtigung und mögliche Schädigung durch Infraschall,
Lärmbelästigung, Blinklicht und Schlagschatten - Zerstörung des Waldes bei der Errichtung der industriellen Windkraftanlagen plus Infrastruktur und in der Folge durch erhöhte Gefahr von Windbruch und Austrocknung
- Mögliche Zerstörung von Teilen des Bannwaldes aufgrund zu geringer Abstände
- Windpotentialkarte des TÜV SÜD weist zu hohe Windgeschwindigkeiten über Waldflächen und den Waldrändern aus
- Verlust von Naherholungsgebieten und fernbleiben von Touristen
- Bedrohung der Brutgebiete des Rotmilan
- Tötung von Vögeln und Fledermäusen
- Gefährdung der sich vollziehenden Vögelzüge (Kraniche und Gänse)
- Gefährdung des Auenverbunds/Wasserschutzgebietes (z.B. Brand und Ölleckage einer industriellen Windkraftanlage)
- Gefährdung des Trinkwassers und der Heilquellen
- Gefahr für die in der Nähe befindlichen Vogelschutzgebiete
- Verschandelung des Kulturgutes “Burg Münzenberg” in der Wetterau
- Zerstörung des Landschaftsbildes
- Optische Bedrängung aufgrund der immensen Größe der Anlagen
- Wertverlust der Grundstücke bei Nachbarschaft zu einem Windkraft-Industriegebiet bis hin zur faktischen Unverkäuflichkeit (kalte Enteignung)
- Benachteiligung der Region allein durch die Größe und Anzahl der geplanten Vorranggebiete im Vergleich zu benachbarten Regionen
- Bevölkerungsabwanderung und absterbende Gemeinden im ländlichen Bereich
- Umbau der ländlichen Region in Industriegebiete der Windkraft mit all ihren negativen Begleiterscheinungen
- Spaltung und Zerstörung von über Jahrhunderten hinweg gewachsenen Sozialgemeinschaften
- Undemokratische Privilegierung Einzelner (Landbesitzer) nach BauGB §35 wodurch die betroffenen Bevölkerung kein Mitspracherecht mehr hat
- Unsoziale Umverteilung der Mittel von unten nach oben aufgrund von Subventionen, die alle wir tragen müssen
- Wenige profitieren auf Kosten vieler
- Fragwürdiger Beitrag der Windkraft an der Energiewende, da nicht grundlastfähig
- Windkraft ohne Speichertechnologie macht keinen Sinn
- Destabilisierung der Stromnetze mit der Gefahr partieller Blackouts
- Weiter steigende Strompreise
- Kein Beitrag zur CO2-Reduktion obwohl inzwischen über 29.000 industrielle Windkraftanlagen errichtet worden sind.
- Problem der Entsorgung der Glasfaserverbundstoffe (Sondermüll) im Bereich der Flügel
- Gefährdung des Status von Bad Nauheim als “Gesundheitsstadt”