Stellungnahme zu 6 WKA in Wohnbach

Betr.: Stellungnahme zum Genehmigungsverfahren von 6 Windkraftanlagen an der A45 bei Wohnbach, Antragsteller LENPower

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die Stellungnahme der Bürgerinitiative „Gegenwind Wetterau“ zum Genehmigungsverfahren von 6 Windkraftanlagen an der A45 bei Wohnbach. Wir haben die vielen Argumente der Bürgerinnen und Bürger, die uns erreichten, für Sie zusammengefasst.
Die Stellungnahme ist in sechs Teile gegliedert, um die unterschiedlichen Bereiche, auf die die in Genehmigung befindlichen Windkraftanlagen wirken werden, mit den jeweiligen Auswirkungen aufzuzeigen.

 

1. Politische Aspekte

1.1 Subvention von Schwachwindgebieten

Auch wenn Schwachwindgebiete stärker subventioniert werden, wird hierdurch der Wind nicht stärker wehen und die so errichteten Anlagen werden somit auch nicht ökonomischer und ökologischer. Vielmehr wird mit dieser Art der Subvention die Zerstörung wichtiger Naherholungsgebiete subventioniert. Der ohnehin schon über die Massen privilegierte Ausbau der Windkraft erhält hier eine weitere wettbewerbsverzerrende Förderung.

Forderung: Die Subvention von Schwachwindgebieten ist einzustellen, da hier nur die großflächige Zerstörung der Natur, bei nicht gegebener echter Wirtschaftlichkeit, weiter gefördert wird.

 

1.2 Privilegierung der Windkraft

Mit dem derzeit privilegierten Bau von Windkraftanlagen nach §35 BauGB erhalten Einzelne (Landbesitzer) das Privileg, den Lebensraum vieler Menschen nachhaltig, mitunter aus rein monetären Überlegungen heraus, massiv zu verändern, wenn nicht gar zu zerstören. Die hier übertragene Verantwortung auf einen Einzelnen erscheint gemessen an den möglichen Folgen auf den Rest der ansässigen Bevölkerung als viel zu groß und unverhältnismäßig. So ist durch die Privilegierung der Wille der ansässigen Bevölkerung einer Entscheidung eines Einzelnen untergeordnet, was undemokratisch ist und sich nicht mit unserem demokratischen Grundsystem deckt.

Forderung: Die Privilegierung der Windkraft dahingehend, dass Einzelne über das Wohl und Unwohl großer Bevölkerungsteile entscheiden können, ist undemokratisch und daher aufzuheben.

 

1.3 Zerstörung von Sozialgemeinschaften

Aufgrund der bereits angesprochenen Privilegierung Einzelner (Landbesitzer) und der damit als ungerecht empfundenen Situation der Benachteiligten, kommt es schon jetzt zu Spannungen in den Sozialgemeinschaften der angrenzenden Ortschaften. Wenn dann zukünftig noch Emissionen und wirtschaftliche Probleme auf die Benachteiligten wirken, wird es unweigerlich zu einer Entzweiung der Gemeinschaften kommen, da einige wenige für die Probleme und Nöte der Mehrheit verantwortlich sind.

Forderung: Zum Erhalt der seit Jahrhunderten intakten Sozialgemeinschaften in unserem ländlichen Bereich ist die Privilegierung Einzelner durch §35 BauGB im Bereich der Windkraftanlagen aufzuheben, um so die Entzweiung der Gemeinschaften zu verhindern.

 

1.4 Umverteilung von Mitteln von unten nach oben

Mit der massiven Subvention der Windkraft über den Strompreis entsteht eine Umverteilung von Mitteln von unten nach oben. Hier verarmen finanziell schwächere Bevölkerungsschichten zunehmend. Der Aufbau eines zweiten Versorgungssystems, welches das bestehende, konventionelle nicht ablösen kann, ist daher unsozial.

Forderung: Die derzeitige Subventionspolitik der Windkraft, ohne erkennen zu können, dass hiermit die Energiewende erreicht werden kann, ist unökonomisch und unsozial und daher zu stoppen.

 

1.5 Wertminderung des Grundbesitzes

Aufgrund der Nähe der 6 Windkraftanlagen zu Wohnbach, Obbornhofen, Wölfersheim und Münzenberg wird es zu einer Abwertung1 der Immobilien je nach Entfernung zu den Windkraftanlagen kommen.
Bei Neubauten kann es zu Problemen mit der Anschlussfinanzierung kommen. Auch das von einigen praktizierte Modell der Altersvorsorge auf Basis einer eigenen Immobilie wird so nicht tragen und die Zunahme der Altersarmut weiter begünstigen.

Forderung: Keine Errichtung von Windkraftanlagen in einem Abstand unter 3km zu Wohnbebauungen, um so den einhergehenden Wertverlust auf unter 10% zu begrenzen.

 

1.6 Versorgungssicherheit und Gefährdung der Netzstabilität

Strom aus Windkraft kann nicht bedarfskonform erzeugt werden, sondern hängt vom Vorhandensein entsprechender Windverhältnisse ab. Die sich heute bereits abzeichnenden und in Zukunft in noch stärkerem Maße zu erwartenden Differenzen zwischen erzeugtem und benötigtem Strom bewegen sich früher oder später in der gleichen Größenordnung wie der im Mittel tatsächlich benötigte Strom (70 GW). Wenn man bedenkt, dass bereits ein Ungleichgewicht von 2,5GW innerhalb des europäischen Verbundes die Netzfrequenz um ca. 100mHz verändert, die Netzfrequenz aber um maximal 50mHz um den Mittelwert von 50Hz schwanken darf, kann man das Ausmaß der Schwierigkeiten ermessen, die bei Abweichungen in der Größenordnung von 50GW auf die Stromnetze zukommen.
Die gesetzlich erzwungene Trennung von Stromnetzbetreiber und Stromproduzenten erschwert die Regelungsaufgabe im Stromnetz (Frequenz- und Spannungshaltung) noch zusätzlich. Da die Netzbetreiber jedoch gezwungen sind, den kompletten EE-Strom ins Netz zu stellen (auch wenn überhaupt kein Bedarf besteht), wird kein Windkraftanlagenbetreiber abhängig vom Überlastungsgrad des Leitungsnetzes freiwillig auf die maximale Einspeisung verzichten, da dies mit wirtschaftlichen Nachteilen für ihn verbunden ist. Somit können weder Flauten ohne konventionelle Kraftwerke, die in der Lage sind, Strom nach Bedarf zu erzeugen, überbrückt werden, noch können Spannungsspitzen nach oben wirkungsvoll begrenzt werden.
Was dies für die vorhandenen Stromnetze und die Versorgungssicherheit der Region bedeutet, konnte einer der Autoren im letzten Sommer (28. Juni 2013) in Bad Nauheim selbst miterleben, als die Stromversorgung der Stadt für mehrere Stunden komplett kollabierte2.

Forderung: Keine Förderung von weiteren Windkraftanlagen, da die Versorgungssicherheit damit nicht gewährleistet werden kann und die Netzstabilität sonst noch weiter leidet.

 

1.7 Kosten/Nutzen-Betrachtung

Menschliche Aktivitäten auf dem Planeten erhöhen den CO2 Anteil in der Atmosphäre um jährlich netto ca. 2ppm bei einem aktuellen Stand von 400ppm, d.h. um 0,5% pro Jahr. Der deutsche Anteil an der CO2-Emission beträgt 2,5%, verursacht also einen Anstieg um 0,01% pro Jahr. Selbst eine sofortige Stilllegung aller fossilen Kraftwerke in Deutschland hätte global also nur eine vernachlässigbare Wirkung zur Folge, es sei denn die hier gefundenen Lösungen sind so überzeugend, dass sie auch von anderen Ländern übernommen werden. Es ist jedoch mehr als fraglich, ob die Windkraft zu einem solchen Ansatz mit Vorbildcharakter gezählt werden kann.

Mit Windkraft lässt sich, wie bereits in 1.6 dargelegt, Strom nicht bedarfsorientiert erzeugen. Zur Glättung der hohen Volatilität des Windstromes wären daher effiziente und bezahlbare Großspeicher erforderlich, die es allerdings nicht in dem benötigten Umfang gibt und aufgrund harter physikalischer Randbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in absehbarer Zukunft nicht geben wird. Alle bekannten Verfahren gehen entweder mit einem zusätzlichen hohen Landschaftsverbrauch einher oder sind so teuer bzw. ineffizient, dass eine Umlage auf den Strompreis in einer Demokratie nicht mehr möglich wäre.

Forderung: Entwicklung eines realistischen Energiekonzeptes, anstatt der Windkraft einen Beitrag zur Stromversorgung zuzuweisen, den sie nicht erfüllen kann.

 

2. Planerische und wirtschaftliche Aspekte

2.1 Standortbedingungen und Wirtschaftlichkeit

Da die Windhöfigkeit für das wirtschaftliche Betreiben von Windkraftanlagen die entscheidende Grundlage darstellt, ist hier besonders auf reale Werte zu achten. Im Genehmigungsantrag wird von einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 5,75 m/s ausgegangen. Dieser Wert wurde nicht über einen repräsentativen Zeitraum gemessen und ist daher möglicherweise mit hohen Unsicherheiten behaftet3. Da der Wert am untersten Ende der noch von staatlicher Seite geforderten Höhe liegt, ist besonders auf weitere ungünstige Standortbedingungen zu achten. Hier sind vor allem zu nennen:

Die Süd/Westlage zu Wohnbach führt zu notwendigen Abschaltungen an sonnigen Tagen wegen Schattenschlag. Dies wird laut Gutachten nur mindestens 8 Stunden im Jahr betragen, da jedem Haus täglich 30 Minuten Schattenschlag gesetzlich zugemutet werden kann.

Die Nähe zum Wald führt zu verringerten Windgeschwindigkeiten.

Der Abstand der WKA`s sollte im Idealfall 15 x Rotordurchmesser betragen. Das wären 1515 m bei dem Rotordurchmesser der ENERCON 101 von 101m. Hier sind die Anlagen im Abstand von ca. 300m geplant. Dies führt zu einer geringeren Nutzung des ohnehin schon schwachen Windes und starken Verminderung des Parkwirkungsgrades, der hier 83 – 88% beträgt4.

Durch die Nähe zum Wald, wird es laut dem Gutachten zu Abschaltungen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen kommen müssen. Die daraus folgende Ertragseinbuße beträgt mindestens 1%.

Da die 6 Windkraftanlagen sehr dicht an der Wohnbebauung stehen sollen, weist die Schallemissionsprognose nachts Werte bis zu 43 dB aus. Dies sind Werte, die für reine Wohngebiete nicht mehr zulässig sind. Es ist zu klären, warum die Menschen in Wohnbach nicht den gleichen Schutz genießen wie Menschen, die z.B. in Neubaugebieten, mit Ausweisung als reines Wohngebiet, wohnen. Weiterhin ist anzunehmen, dass bei diesen geringen Puffern bei Westwind die Schallausweitung Wohnbach stärker belastet und die Grenzwerte überschreitet. Sollten Lärmmessungen dies dann ergeben, müssen Abschaltungen oder Drosselungen vorgenommen werden.

Durch die geringe Durchschnittswindgeschwindigkeit und die vielen ungünstigen Standortfaktoren, die zu Abschaltungen führen werden, wird der geplante Windpark nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Eine genaue Analyse stellt die Studie „Wirtschaftlichkeitsberechnung für den geplanten Windpark der F. LENPower GmbH in Wölfersheim“ von Dipl.-Ing. Matthias Kropp dar, die er Ihnen freundlicherweise zur Beurteilung dieses Falles zur Verfügung stellt.

Auch die OVAG und Mittelhessische Energiegenossenschft (MiEG eG) haben sich nach eingehender Prüfung schon 2013 gegen eine Investition zwischen Steinfurth und Södel (ca. 3-4 km entfernt) aus Gründen der zu geringen Windhöfigkeit und damit nicht gegebenen Wirtschaftlichkeit ausgesprochen5.

Es bleibt zu klären, aus welchen Gründen die Firma LENPower GmbH an diesem ungünstigen Standort einen Windpark errichten möchte, mit dem beim späteren Betrieb nur Verluste gemacht werden können.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die LENPower GmbH  zwar Gewinne mit der Errichtung des Windparks realisieren, die im späteren Betrieb aus den genannten Gründen entstehenden Risiken jedoch nicht selber tragen sondern auf dritte abwälzen möchte.

Forderung: Keine Genehmigung von Windkraftanlagen, die in der Betreibung auf jeden Fall unwirtschaftlich sein werden. Verhinderung, dass die Anlagenplaner auf Kosten der Natur, der Landverpächter und möglicherweise später der Steuerzahler Gewinne realisieren.

 

2.2 Zukünftige Entwicklung des Windparks

Da dieser Windpark nur beim Bau Gewinne für die Firma LENPower GmbH erzielt und beim späteren Betrieb nicht wirtschaftlich arbeiten wird, ist damit zu rechnen, dass die Landbesitzer und alle Bürger, die in dem Umfeld leben, mit den Folgen dieser Bauruinen konfrontiert werden und für die wirtschaftlichen Schäden, die der Rückbau verursachen wird, aufkommen müssen.

Deshalb sollte ein besonderes Augenmerk auf die möglichen Konsequenzen bei einer Insolvenz gelegt werden. Eine Absichtserklärung für den Rückbau der Anlagen darf hier nicht ausreichen. Es sind in einer Bankbürgschaft die Gelder für den Rückbau zu hinterlegen, so dass sie bei einer Insolvenz zur Verfügung stehen.

In letzter Zeit mehren sich die Meldungen, dass Windparks zu optimistisch berechnet wurden und die Anleger viel Geld verlieren. Auch in der Süddeutschen Zeitung6 vom 02.05.2014 wird berichtet, dass viele Windfirmen ihre monetären Versprechen nicht halten können.

Forderung: Verhinderung von Bauruinen, die später durch die Landbesitzer oder Steuerzahler abgebaut werden müssen.

 

3. Gesundheitsgefährdung durch industrielle Windkraftanlagen

3.1 Gesundheitsgefährdung durch zu geringe Abstände zur Wohnbebauung und zu Schulen

Derzeitige Lärmprognoseverfahren nach TA-Lärm und BimSchG erfassen den niederfrequenten Schall und den Infraschall, ausgehend von modernen Windkraftanlagen, nur teilweise oder gar nicht. Da sich jedoch die Erkenntnis über die krank machende als auch schädigende Wirkung von niederfrequentem Lärm und Infraschall, verursacht von Windkraftanalagen auf umliegende Anwohner, immer mehr bestätigt7, ist diesem Aspekt mit einer entsprechenden Abstandsregelung zwischen Windkraftanlagen und jeglicher Wohnbebauung (auch Aussiedlungen) Rechnung zu tragen. So fordert das Ärzteforum Emissionsschutz Erneuerbare Energien – Bad Orb derzeit einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten von mindestens 2 km8 für eine Anlage. Hierbei kommt die Abstandsformel „10 mal Höhe der Anlage“ zur Anwendung. Bei mehreren Anlagen wird dann zusätzlich noch ein weiterer Faktor mit einbezogen, um die verstärkende Wirkung der Anlagen im Verbund zu berücksichtigen (bei zwei WKA 14xH, bei drei WKA 16xH, etc.). Um auf der sicheren Seite zu bleiben und jegliche Gefährdung für die Anwohner so gering wie möglich zu halten, werden sogar 3 km Abstand für eine WKA empfohlen.

Da die gesundheitsschädigende Wirkung v.a. durch die Dauerbelastung entsteht, ist besonders auf die Menschen Rücksicht zu nehmen, die sich ganztägig in ihrem Wohnumfeld aufhalten. Das sind v.a. Kinder, die in ihrem Heimatort in den Kindergarten oder die Schule gehen und alte Menschen9.

Vor einigen Monaten ist die Studie des Bundesumweltamtes zur Wirkung von Infraschall auch bei Windkraftanlagen abgeschlossen worden10. Zur Zeit werden die Ergebnisse diskutiert. Prof. Krahe, der an der Studie mitgewirkt hat, hat in öffentlichen Energieforen in Bad Orb und Wiesbaden verlauten lassen, dass ein Abstand unter 2-2,5 km bei 200m hohen Anlagen nicht zu empfehlen ist. Sobald die Ergebnisse der Studie veröffentlicht werden, haben die Menschen dann hoffentlich einen Anspruch darauf, nicht in einem Abstand von ca. 1000 m zu WKA`s leben zu müssen und ihre Gesundheit schädigen zu lassen.

Bis nicht abschließend geklärt ist, welcher Abstand für konkrete Windkraftanlagen einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung garantiert, darf keine Genehmigung erteilt werden. Hier liegt die Sorgfaltspflicht eindeutig bei den politisch Verantwortlichen. Zudem ist laut Artikel 2(2) des Grundgesetzes die Gesundheit des Menschen geschützt.

Forderung: Da die Entfernung der 6 Windkraftanlagen in Wölfersheim/Wohnbach den zum Schutz der Bevölkerung notwendigen Abstand von mindestens 2 km unterschreitet, ist von einer Genehmigung abzusehen.

 

3.2 Optische Bedrängung und Ablenkung der Aufmerksamkeit

Aufgrund der immensen Größe der ENERCON E101 und der um bis zu 30m erhöhten Lage der potentiellen Standflächen kommt es zu einer sogenannten Optischen Bedrängung der Anwohner v.a. in Wohnbach, Wölfersheim, Obbornhofen und Münzenberg. Es geht ein ungutes Gefühl von derartigen Giganten aus, die sich zudem bei Wind mit ihren riesigen Flügeln bewegen.

Es kommt zudem aufgrund der ständigen Bewegung der Flügel zu einer unbewussten Ablenkung, die in Konzentrationsstörungen münden kann. Besonders im Bereich der nahe gelegenen Schulen (v.a. die Singbersgschule in der Wingertstr. 33 mit einem Abstand von ca. 2,5 km, in der ca. 1220 Schüler und Lehrer lernen und arbeiten) hätte dies eine fatale Auswirkung auf die dort lernenden Schüler und deren Leistungsfähigkeit.

Forderung: Keine Errichtung von industriellen Windkraftanlagen im direkt sichtbaren Bereich von Wohngebieten, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen.

 

3.3 Nächtliches Blinklicht

Aufgrund der Höhe ist die nächtliche Befeuerung der Windkraftanlagen zur Flugsicherung erforderlich und vorgeschrieben. Das hierbei entstehende Blinklicht bei Nacht kann zu Störungen der ansässigen Bevölkerung führen.

Forderung: Keine Errichtung von industriellen Windkraftanlagen im direkten Sichtbereich von Wohnsiedlungen

 

4. Ökologische Aspekte

4.1 Gefährdung der Bevölkerung durch offene Industriegebiete

In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Unfällen11 mit Windkraftanlagen. Hierbei kam es neben Eiswurf zu herab stürzenden Teilen beispielsweise durch das Bersten von Rotoren bis hin zum Abbruch ganzer, tonnenschwerer Rotorblätter und dem Kollaps kompletter Windkraftanlagen.

Forderung: Keine Schaffung von offenen Industriegebieten mit erheblichen Gefahrenpotentialen für die Bevölkerung.

 

4.2 Bedrohung von Wasserschutzgebieten

Aufgrund des industriellen Charakters von modernen Windkraftanlagen und den möglichen Havarien dieser Anlagen gehen massive Gefährdungen für das Grundwasser aus. Besonders bei Öl-Leckagen und Bränden (z.B. verursacht durch Blitzschlag) ist davon auszugehen, dass stark toxikologische Stoffe Einzug in den Boden halten und somit in das Trinkwasser gelangen können.

Forderung: Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in unserer Region, ist von der Etablierung eines industriellen Windkraftgebietes mit allen möglichen Folgen (siehe Unfälle oben) abzusehen.

 

4.3 Eingriff in die Grundwasserbewegungen

Bei den für die 6 Windkraftanlagen erforderlichen Fundamenten mit ca. 20m Durchmesser kommt es zu einem massiven Eingriff in die Grundwasserbewegungen. Zum einen kann in diesem Bereich kein Wasser mehr versickern, sondern wird oberirdisch abgeleitet. Mit der fehlenden Versickerung und der Oberflächenableitung geht zwangsläufig eine Minderung des Grundwasserspiegels einher.

Mit der Tiefe und Größe der Fundamente werden aber auch Grundwasserbewegungen beeinflusst bzw. unterbrochen oder gestört. Welche Auswirkungen dies auf die vom Grundwasserspiegel abhängigen Pflanzen in unmittelbarer Nähe haben wird, kann nur schwer abgeschätzt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Grundwasserspiegel sinken und somit eine Austrocknung der direkten Umgebung begünstigt wird.

Forderung: Keine Errichtung von industriellen Windkraftanlagen in Bereichen, in denen es zu einem Eingriff in die Grundwasserbewegungen kommen kann.

 

4.4 Bedrohung wertvoller Ackerböden

In der Wetterau und auch in Wohnbach verfügen wir über besonders hochwertige Ackerböden, die vor wenigen Jahren noch einem gesetzlichen Schutz unterstellt waren. Leider wurden diese Gesetze aufgehoben und man könnte im Nachhinein meinen, dass dies bereits erste Vorbereitungen für die Etablierung der privilegierten Windkraft waren.

Schon die Römer erkannten zu Zeiten des Limes die Besonderheit unserer Ackerböden und richteten die Versorgung ihrer Armee darauf ein.

Forderung: Keine Errichtung von industriellen Windkraftanlagen auf hochwertigen Ackerböden mit der einhergehenden Gefahr der Verseuchung der Böden bei möglichen Havarien von Windkraftanlagen.

 

4.5 Bedrohung des Rotmilans

Der im Wald bei Wohnbach jagende und sichtbare Rotmilan ist vor einer weiteren Gefährdung bei Erhöhung der Tötungswahrscheinlichkeit, bedingt durch Windkraftanlagen, zu schützen. Aufgrund der geringen Reproduktionsrate des Rotmilans wiegt hier jeder Verlust eines Individuums schwer und macht somit jedes Tier besonders schützenswert.

Es hat sich bereits gezeigt, dass die frei geräumten und kurz gehaltenen Flächen im Bereich der Windkraftanlagen besonders gern vom Rotmilan als Beuterevier genutzt werden. Dies liegt daran, dass er hier seine potentielle Beute besonders gut ausmachen kann. Da der Vogel bei seiner Jagd in diesem Bereich seinen Blick nach unten richtet, erkennt er die von oben heran rasende Gefahr der Rotorblätter nicht. Zudem wäre der Rotmilan im Extremfall auch gar nicht in der Lage, einer sich ihm mit 300 km/h nähernden Flügelspitze auszuweichen.

Forderung: Keine Errichtung von artgefährdenden Windkraftanlagen in Gebieten, in den der Rotmilan ansässig ist.

 

4.6 Bedrohung von Fledermäusen

Das Waldgebiet zwischen Münzenberg, Wölfersheim und Rockenberg ist Lebensraum und Rückzugsgebiet für viele gefährdete Fledermausarten. Neben direkten Kollisionen können die Tieren beim Betrieb der Windkraftanlagen auch durch das sogenannte Barotrauma zu Tode kommen. Dabei platzen ihre Lungen und inneren Organen, da durch Verwirbelungen hinter den Rotorblättern starke Druckschwankungen entstehen. Aus diesen Gründen ist ein Betrieb von Windkraftanlagen nachts, eine Stunde vor Sonnenuntergang sowie eine Stunde nach Sonnenaufgang bei einer Temperatur von mehr als 10°C gefährdend für alle Fledermauspopulationen und somit zu unterbinden.

Forderung: Keine Errichtung von Windkraftanlagen in Gebieten mit Fledermauspopulationen und den somit erforderlichen Abschaltungen der Windkraftanlagen zum Schutz der Fledermäuse und der daraus resultieren Ineffizienz des Gesamtbetriebes.

 

4.7 Bedrohung von Vogelarten in umliegenden Vogelschutzgebieten

In direkter Nachbarschaft der WKA`s in Wohnbach befinden sich Vogelschutzgebiete. Bei der Nahrungsbeschaffung der einzelnen Arten und dem sich teilweise vollziehenden Vogelzug bleibt zu befürchten, dass die Vögel zu nahe an die in Nachbarschaft befindlichen Windkraftanlagen geraten und hier durch Einwirkung der Rotorblätter zu Tode kommen. Auch hier würde sich die Tötungswahrscheinlichkeit bereits geschützter Arten erhöhen, was zu einer Schwächung des Fortbestandes führen kann.

Forderung: Keine Errichtung von industriellen Windkraftanlagen in der Nähe von bestehenden Vogelschutzgebieten.

 

4.8 Bedrohung des Vogelzuges der Kraniche

Der sich zweimal im Jahr vollziehende Vogelzug der Kraniche überquert das Gebiet um Wohnbach direkt. Dies wird von uns seit nun über 20 Jahren beobachtet und ist bereits in Vogelzugkorridoren12 des NABU dokumentiert. Da die Tiere auch noch weit nach Sonnenuntergang gut hörbar fliegen und hierbei ihre Flughöhe deutlich verringern, da sie einen Rastplatz für die Nacht suchen, ist davon auszugehen, dass viele Tiere Opfer der Windkraftanlagen werden. Zudem verringern die Tiere bei niedriger Bewölkung ihre Flughöhe ebenfalls, was sie dann auf direkten Kollisionskurs mit den Windkraftanlagen bringen kann.

Zudem werden Windkraftanlagen mit Rotordurchmessern von 101m riesige Wirbelschleppen verursachen, in denen eine Verletzungsgefahr für die Vögel besteht, obgleich sie nicht unmittelbar von einem Rotorblatt getroffen werden.

Forderung: Keine Errichtung von industriellen Windkraftanlagen in bereits bekannten Vogelzugkorridoren.

 

5. Landschaftsbild

5.1 Kulturgut „Die Burg Münzenberg“

Das Kulturgut „Die Burg Münzenberg“ stellt ein weit über die Grenzen des Wetteraukreises hinweg bekanntes Kulturgut dar und ist daher besonders schützenswert. Eine Verschandelung des hier seit Jahrhunderten bestehenden Landschaftsbildes ist daher zu vermeiden. Der touristische Wert der Burg würde mit Sicherheit durch die einhergehende Verschandelung der Landschaft, bei der Errichtung von industriellen Windkraftanlagen im direkten Umfeld der Burg, verloren gehen, zumindest aber stark geschmälert werden. Dies hätte direkte Auswirkungen auf den seit Jahren gut ausgebauten Tourismus der Region. Eine wesentliche Einnahmequelle der Region wäre bedroht. Auch hier kann die Gemeinde Ulrichstein im Hohen Vogelsberg beispielhaft angeführt werden. Auch hier gehen die Übernachtungszahlen seit Jahren zurück, sieht man von den zwei Jahren ab, in denen die Monteure, die zum Bau der Windkraftanlagen benötigt wurden, dort untergebracht waren.

Forderung: Keine Errichtung von landschaftsverschandelnden Windkraftanlagen im Umfeld der Burg Münzenberg.

 

6. Fazit

Aufgrund der in dieser Stellungnahme aufgezeigten verschiedensten Unwägbarkeiten, bei der Genehmigung der 6 Windkraftanlagen bei Wölfersheim/Wohnbach im Regierungspräsidium Darmstadt, widersprechen wir im Namen der Bürgerinitiative „Gegenwind Wetterau“ mit all unseren Mitgliedern der Genehmigung an dieser Stelle. Wesentliche Gründe für unseren Widerspruch sind neben den Risiken für die Natur und aller darin enthaltenen Lebewesen, die fragliche Rentabilität der Windkraftanlagen in einem Schwachwindgebiet, der zweifelhafte Erfolg bei der aktuell praktizierten Energiewende, die bis dato nicht mit abschließender Sicherheit geklärten gesundheitlichen Auswirkungen und Schädigungen von Menschen durch den von Windkraftanlagen ausgehenden Lärm (ILFN) bei zu gering gewählten Abständen zwischen Windkraftanlagen und Wohnsiedlungen. Aufgrund der hohen Besiedlungsdichte unseres Landes halten wir daher die Windkraft für keinen sozialverträglich gangbaren Weg der Stromerzeugung.

Wir hoffen sehr und wünschen, dass die von uns an den Tag gelegte Fürsorgepflicht für unsere Mitmenschen und die sie umgebende Natur auch Einzug bei den politischen Verantwortlichen hält.

Für die Möglichkeit, unsere Stellungnahme einreichen zu können, bedanken wir uns abschließend und hoffen, dass unsere Anliegen möglichst große Berücksichtigung finden.

In Vertretung der Bürgerinitiative „Gegenwind Wetterau“
mit freundlichen Grüßen

 

  1. Wertverlust: von Grundstücken und Immoblilien:
    „Windkraft – Welche Vermögensverluste auf Anwohner zukommen“, BR – 25.11.2003 – Rolf Bovier.
    „Der Einfluß von Windkraftanlagen auf den Verkehrswert bebauter Wohngrundstücke“, Johann Wolfgang Goethe-Universität, 2003, Prof. Dr. Jürgen Hasse
    http://www.ulrich-richter.de/fakten/immobilienwert/ – verschiedene Berichte zu Wertverlust durch Windkraft
  2. Netzstabilität:
    http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/nach-stundenlangem-stromausfall-bad-nauheim-wieder-am-netz-12263998.html
  3. Bericht zur Windpotentialkarte Hessen:
    http://www.energieland.hessen.de/mm/Windpotenzialkarte_Hessen_-_Bericht.pdf
  4. Wirtschaftlichkeitsberechnung für den geplanten Windpark der F. LENPower GmbH in Wölfersheim, Dipl.-Ing. Matthias Kropp, Mai 2014
  5. Windenergienutzung in Wölfersheim und Rockenberg, Sitzung Haupt- und Finanzausschuss Rockenberg und Bauausschuss Wölfersheim, 08.04.2013, Bürgerhaus Rockenberg/Oppershofen
  6. Süddeutsche Zeitung, Die Hälfte ist weg, Auch andere Windfirmen können ihr Versprechen nicht halten, 02.05.2014
  7. Studie Auswirkung des von WKA erzeugten ILFN auf benachbarte Anwohner:
    https://www.gegenwind-wetterau.de/gww983/wp-content/uploads/2014/04/Studie-Gesundheitliche-Auswirkungen-von-ILFN.pdf
  8. Gefährdung der Gesundheit durch WKA:
    http://windkraft.clone-it.de/wka666/wp-content/uploads/2014/03/%C3%84rzteforum_Gefaehrdung-der-Gesundheit-durch-Windkraftanlagen.pdf
  9. BZ-INTERVIEW mit dem Herrischrieder Physikochemiker Martin Lauffer über Infraschall und Mindestabstände von Windrädern zu Wohnsiedlungen. Badische Zeitung, 19.11.2011, http://www.badische-zeitung.de/herrischried/dauerbelastung-ist-am-gefaehrlichsten–52147808.html
  10. Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall. Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Ermittlung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen“; UFOPLAN 2011; FKZ 3711 54 199
  11. Unfälle WKA in Deutschland und Österreich:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Unf%C3%A4llen_an_Windkraftanlagen_in_Deutschland_und_%C3%96sterreich
  12. Vogelzugkorridore NABU Landesverband Hessen:
    http://hessen.nabu.de/imperia/md/content/hessen/positionen/positionspapier-windkraft-langfassung.pdf