Rockenberger Gemeindevertreter stellen sich hinter die Mehrheit der Windkraftgegner

Nachdem bei der Bürgerbefragung in Rockenberg, vom 26. April 2015, eine klare Mehrheit von fast 73 % der Bevölkerung gegen Windkraftanlagen in der Gemeindegemarkung votiert hatte, stellen sich nun die Gemeindevertreter hinter diese Mehrheit. Hiermit zeigen die Gemeindevertreter klar und deutlich, dass sie sich als Vertreter ihrer Gemeinde sehen und somit nicht gegen die Mehrheit der Bevölkerung handeln werden. So wurden bei der letzten Gemeindevertretersitzung, vom 18. Mai 2015, gleich drei Anträge zur Verhinderung von Windkraftanlagen in der Gemarkung Rockenberg durch die CDU, die SPD und die Dorfpartei eingereicht. Gab es bei einigen Punkten noch einen kurzen Abstimmungsbedarf zwischen den drei Fraktionen, so war man sich jedoch im Wesentlichen sofort einig:

Windräder in Rockenberg sind mit allen der Gemeinde möglichen Mitteln zu verhindern!

Der Beschluss umfasst neben diesem eindeutigen Signal an die Projektierer der Windkraft (AlphaSol GmbH und ein Projektierer aus Rostock), die Grundstücksbesitzer und die Landespolitik noch weitere konkrete Punkte die deutlich zeigen, dass es der Gemeinde mit diesem Ansinnen sehr ernst ist. So sind nachstehende Punkte verabschiedet und beschlossen worden:

  1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemarkung Rockenberg zu verhindern.
  2. Der Gemeindevorstand bedient sich in dieser Angelegenheit des juristischen Beistandes durch einen erfahrenen, mit der Materie Windenergieanlagen vertrauten, Verwaltungsjuristen. Dieser berät und vertritt die Gemeinde bei der Erarbeitung erforderlicher Stellungnahmen. Ggf. sollte der Hessische Städte- und Gemeindebund einen erfahrenen Verwaltungsjuristen als Beistand zur Verfügung stellen. Hierfür sind angemessene finanzielle Mittel im Nachtragshaushaltsplan 2015 bereitzustellen.
  3. Vorhergehende Beschlüsse der Gemeindevertretung zur Ausweisung von Vorranggebieten werden in einer der nächsten Sitzungen erneut beraten und beschlossen mit dem Ziel, keine Ausweisung im Gebiet der Gemeinde vorzunehmen.
  4. Der Bürgermeister ist aufgefordert, in seiner Funktion als Vertreter der Gemeinde im Planungsverband Rhein-Main die Bürgerinteressen gemäß Ziffer 1. zu vertreten.
  5. Die Gemeinde wird weder direkt noch indirekt für die Errichtung von Windenergieanlagen und deren Infrastruktur Grundstücke durch Verpachtung oder Verkauf zur Verfügung stellen. Wegerechte und sonstige Dienstbarkeiten werden unter Nutzung aller Möglichkeiten verweigert.
  6. Um Planungsaufwendungen und Kosten abzuwenden, sind im Sinne eines partnerschaftlichen Umgangs die bekannten und künftige Planer und Investoren von Windkraftanlagen sowie betroffene Grundstückseigentümer unverzüglich und schriftlich vom Bürgermeister über den geänderten Sachverhalt zu informieren.
  7. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sich mit den Nachbarkommunen abzustimmen, um ein durchdachtes und bürgerfreundliches Konzept zur Energiewende zu erstellen, welches im Einklang mit Mensch und Natur ist und dies im Regionalverband Frankfurt Rhein Main durch den Vertreter der Gemeinde einbringen.

Wir sind froh und stolz, dass sich unsere Gemeindevertreter ihrer verantwortungsvollen Aufgabe derart bewusst sind und demokratisch im Sinne von Mehrheiten handeln.

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