Das zunehmend risikobehaftete Geschäft der Energieversorgung unseres Landes wird derzeit von der Politik immer mehr auf Kommunen und Privathaushalte abgewälzt.
So übt die Politik seit Jahren mit ihren ideologischen Forderungen Druck auf Stadtwerke, Kommunen und Landbesitzer aus, um diese dazu zu bewegen in das Geschäft mit der Windkraft einzusteigen. Der wirtschaftliche Erfolg ist aber nicht von den Politikern, sondern von den Betreibern der Windkraftanlagen zu erbringen. Stehen die Windkraftanlagen an denkbar ungünstigen Standorten im Binnenland, so werden deftige Verluste, wie bei den Stadtwerken Mainz und Erlangen inzwischen bekannt geworden ist, eingefahren.
In diesem Zusammenhang trägt besonders der Grundstücksbesitzer, der sein Land durch einen Pachtvertrag den Betreibern der Windkraft zugänglich macht, ein überdurchschnittlich hohes Risiko, auf welches beim Vertragsabschluss nicht hingewiesen wird. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass es immer noch Grundstückseigentümer gibt, die der Überzeugung sind, man könne hier eine Menge Geld verdienen. Aber das Gegenteil ist der Fall.
Klar sollte hier jedem sein, dass dort wo kein Geld verdient wird auch keines verteilt werden kann. Gerade hier in der Wetterau lässt der fehlende Wind keinen wirtschaftlichen Betrieb von Windparks zu.
Darüber hinaus trägt der Grundstücksbesitzer das volle Betriebsrisiko der Windkraftanlage. Jegliche Schäden an Boden, Natur und Wasser sind von ihm zu tragen und werden zum Teil nicht einmal versichert (Grundwasserschäden bei Kontaminierung durch Brand z.B. ausgelöst durch Blitzschlag). Zudem gilt es für den Grundstücksbesitzer während der gesamten Betriebszeit der Windkraftanlage Rücklagen für den Ab- und Rückbau zu bilden. Hier entstehen bei modernen Windkraftanlagen mit Höhen von 200 Metern schnell Kosten im Bereich von einer Viertelmillionen Euro und mehr. Die gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen der Betreiber in Form von meist Bankbürgschaften decken diesen Betrag im Allgemeinen bei weitem nicht. Kann die Windkraftanlage aus verschiedenen Gründen nicht mehr betrieben werden, so erlischt deren Privileg nach BauGB §35 im Außenbereich und sie ist binnen sechs Monaten rückzubauen. Solche Gründe sind gegeben, wenn größere Defekte eine wirtschaftliche Reparatur nicht mehr zulassen oder Klagen den weiteren Betrieb verhindern. Auch hier gibt es bereits verschiedenste Urteile zu vorgebrachten Klagen bei denen der Betrieb entweder komplett untersagt wurde oder derart einschränkt war, dass nicht mehr wirtschaftlich gearbeitet werden konnte. In diesen Fällen haftet dann der Grundstücksbesitzer voll mit seinem Privatbesitz, was im Extremfall zu einer Privatinsolvenz führen kann. Auf der anderen Seite hat sich hingegen die finanzierende Bank zu genüge abgesichert oder ist wie im Fall der KfW-Bank Teil des Systems. Auch die Projektierer der Windkraftanlagen haben ihren Lohn, zehn Prozent der Bausumme, erhalten und sind hier nicht mehr zu belangen und schon längst über alle Berge.
Weitere Details zu den verschiedenen Risiken wurden von der Bundesinitiative Vernunftkraft bereit gestellt und stehen auf unsere Internetseite als Dokument zum Download bereit oder werden auf Anfrage auch gerne zugestellt.
Dass das Risiko auch an anderer Stelle den Privathaushalt treffen kann, wurde bereits in unserem Beitrag “Stromüberangebot bremst privaten Photovoltaik-Strom aus” deutlich. So wird der privat produzierte Photovoltaik-Strom zunehmend aufgrund des derzeitigen Stromüberangebotes nicht mehr abgenommen. Auch hier dachte man vor einigen Jahren noch, man würde einen guten Dienst leisten, wenn man der politischen Forderung nach einer sauberen Stromversorgung nach kommt. Nun bleiben Privathaushalte womöglich auf ihren Investitionen in die Photovoltaikanlagen sitzen.
Ursache für die hier genannten Probleme ist eine komplett verfehlte Energiepolitik, bei der Milliardensubventionen (aktuell über 23 Mrd. Euro pro Jahr) über Jahrzehnte hinweg planwirtschaftlich in die Windkraft gepumpt werden.