Infraschall

Eine Sonderform der Lärmemission ist der sogenannte Infraschall, der dem Frequenzbereich von 0-20 Hz zugeordnet wird. Es handelt sich somit um extrem tiefe Frequenzen. Hierbei können wir Menschen Infraschall unter 17 Hz nicht mehr bewusst wahrnehmen. Wichtig ist hier zu wissen, dass Frequenzen unter 17 Hz besonders von großen Windkraftanlagen verursacht werden. Dies hängt im wesentlichen mit der Größe und der daraus resultierenden Resonanzfrequenz der Flügel zusammen.
Mittlerweile gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse, dass Infraschall eine unmittelbare Wirkung auf den menschlichen Körper hat und gesundheitsschädigend ist. Doch nun zu den aktuellen Erkenntnissen:

Quelle: Robert Koch Institut

Das Robert Koch Institut sieht die gesundheitliche Gefährdung durch niederfrequenten Lärm (<200 Hz) als ernst zu nehmendes Problem an, welches von den Behörden derzeit unterschätzt wird.

Quelle: Ärzteforum Emissionsschutz
Unabhängiger Arbeitskreis Erneuerbare Energien – Bad Orb

Der ausführliche Text ist unter Zusammenstellung Ärzteforum Emissionsschutz zu finden. Es folgt ein Auszug der darin enthaltenen Kernaussagen:

Auswirkung auf die Gesundheit

In vielen Fallstudien zusammengetragene Symptome verdichten sich in einem Syndrom, das durch Dr. Nina Pierpont (USA, 2009) als Wind-Turbine-Syndrome (WTS) zusammengefasst wurde. Die regelmäßig zu findenden Symptome dieses Syndroms sind:

  • Schlafstörungen
  • Herz- und Kreislaufprobleme, Herzrasen, Bluthochdruck
  • Kopfschmerzen
  • Unruhe, Nervosität, Reizbarkeit
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Kognitive Probleme
  • rasche Ermüdung, verminderte Leistungsfähigkeit
  • Depressionen
  • Angstzustände
  • (Langzeit)Wirkung auf Kinder?
    … auf schwangere Frauen?
    … auf Menschen mit chronischen Erkrankungen?

Professor Krahé, der unter anderem mit der Studie des Bundesumweltamtes betraut ist, referierte anlässlich des 18. Umwelttoxikologischen Kolloquiums (18.10.2012):

  • schon bei geringen Pegeln (z.T. auch deutlich unter standardisierten Werten der Hörschwelle) können unangenehme und bedrückende Empfindungen ausgelöst werden.
  • mit zunehmender Konzentration auf den Bereich tiefer Frequenzen ist eine zunehmende negative Wirkung bei Betroffenen festzustellen.
  • Synchronisation der Stimuli in den Hörnerven beeinflussen die Gehirnaktivität.
  • Epilepsie wird ebenfalls von Synchronität von Nervenaktivität begleitet.
  • Ein stark fluktuierendes Geräusch ruft eine stärkere Empfindung hervor als ein energetisch gleich starkes aber gleichmäßiges Geräusch.
  • Neurologische Beeinflussung durch tieffrequente und synchronisierte (pulsierende) Schallereignisse lassen sich deutlich im EEG nachweisen.
  • Im Lärmschutz ist dem Problem ”Tieffrequenter Lärm” verstärkt Beachtung zu zollen, da durch manche Lärmschutzmaßnahmen das Problem sogar verstärkt werden kann.

60% der nicht nutzbaren Energie des Windes werden in eine Druckwelle umgewandelt. Bei einer WKA mit einer Nennleistung von 3.2 MW sind das 4.8 MW, die sich in einer Druckwelle entladen.
Laut Hersteller liegt die Schallleistung der WKA “repower 3,2M 114” am Entstehungsort bei 105,2 db(A).

Die Druckwelle enthält:

  • als Geräusch wahrnehmbaren Lärm (über 16 Hz)
  • neurologisch wahrnehmbaren Lärm (unter 16 Hz) = Infraschall, der durch Gehirn, Herz- Kreislauf, Leber, Nieren, Magen und Skelett aufgenommen wird und dazu führt, dass der Körper sich ständig in Alarmbereitschaft befindet und schwer zu Ruhe und Regeneration kommen kann.

Viele gleichartige Anlagen erhöhen den Schallpegel.

Eine Dämmung der Häuser ist für den niederfrequenten Infraschall nicht möglich. Die Wände müssten eine Dicke von 5-10 m aufweisen.

Bei der Genehmigung von WKA`s werden nur die hörbaren Frequenzen berücksichtigt. Der viel gefährlichere Lärm im Infraschallbereich wird immer noch ignoriert.

Eine verlässliche Beurteilung der Schallemission im Vorfeld ist fast nicht möglich, da es viele Einflussfaktoren auf die Schallausbreitung gibt (mehrere Anlagen, Hindernisse, Reflexion am Boden oder durch Inversionswetterlagen).

Vor allem aus gesundheitlichen Gründen, aber auch aus den sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen, müssen folgende Forderungen aufgestellt werden:

  1. Anpassung der Gesetze und Verordnungen an den aktuellen Wissensstand der Medizin (staatliche Pflicht zum Schutze der menschlichen Gesundheit und des menschlichen Lebens; Art.2 Abs.2 S.1 Grundgesetz).
  2. Das Gleichsetzen und Vermischen von Hörschallgrenze mit der körperlichen Wahrnehmung ist zu unterbinden. Die periodische, unterschwellige und dauerhafte Immissionswirkung vor allem im neurologischen Bereich muss endlich berücksichtigt werden.
  3. Lärmgrenzwerte sind mit Rücksicht auf die zunehmend niederfrequenteren und chronisch pulsierenden Schallereignisse zu überdenken und um 5dB zu verschärfen. So darf aus medizinischer Sicht der Grenzpegel in reinen Wohngebieten nachts 30dB nicht überschreiten, wenn pulsierende und synchronisierte Schallereignisse die medizinisch schädigende Wirksamkeit erhöhen.
  4. In die Ausschlussbedingungen für WKA ist der Mindestabstand zu bewohnten Gebäuden mit mindestens 3 km gemäß Empfehlung international anerkannter Wissenschaftler aufzunehmen.
  5. Verzicht der Kommunen auf rein finanziell motivierte Windkraft in dicht besiedelten Gebieten durch überregionale Kooperation und Partizipation.
  6. Erneuerbare Energiekonzepte ohne Schädigung des menschlichen Lebensraumes und der Natur.

Weitere Verweise zum Thema Infraschall und dessen Wirkung auf uns Menschen: