Messverfahren erfassen das volle Lärmspektrum einer Windkraftanlage nicht

Bei der Genehmigung von Windkraftanlagen werden derzeit Messverfahren zur Beurteilung der Lärmemissionen angewendet, bei denen nicht das volle Lärmspektrum erfasst wird. Schaut man sich die tatsächliche Lärmemission1 einer Windkraftanlage an und hält man die laut Messverfahren dB(A), dB(C) und dB(G) ermittelten Kurven dagegen, wird sofort ersichtlich, dass wesentliche Lärmbestandteile einer modernen Windkraftanlage gar nicht berücksichtigt werden. Im Besonderen fällt auf, dass der niederfrequente Lärm (< 200 Hz) und der Infraschallbereich (< 20 Hz) gar nicht oder nur stark gefiltert erfasst werden.

dB Messunge gefilter und ungefilter

Lärmemission ungefiltert und nach Messverfahren dB(A), dB(C) und dB(G) (gefilterte Messungen)

Warum erfassen die heute zur Anwendung kommenden, normierten Messverfahren  nicht das volle Lärmspektrum einer modernen Windkraftanlage?

Die Antwort ist recht einfach: Weil sie dafür nicht entwickelt worden sind. Die genannten Messverfahren sind nun mal nicht für die Messung von Schallemissionen ausgehend von Windkraftanlagen angelegt worden. So spielten bei der Definition der einzelnen Messverfahren ganz andere Aspekte eine wesentliche Rolle.

  • Schallmessungen nach dB(A)
    Hier wird im wesentlichen Lärm, der für den Menschen hörbar ist, erfasst und bewertet. Mit diesem Verfahren ist z.B. an konkreten Arbeitsplätzen festgelegt, welche Frequenzen in welcher Lautstärke auftreten dürfen, um eine Schädigung des menschlichen Gehörs ausschließen zu können. Daher wird hier der Infraschallbereich (< 20 Hz, nicht hörbar) außer acht gelassen.
  • Schallmessungen nach dB(C) – DIN 45680
    Dieses Verfahren geht auf tieffrequente Geräusche im Innenbereich (Gebäude) ein. Aktuell bezieht sich der mittlere Frequenzbereich dieses Verfahrens auf 10-80 Hz. In der Neufassung der DIN 45680 (voraussichtlich ab Mitte 2014) soll dieser Bereich auf 8-125 Hz erweitert werden. Man will so den niederfrequenten- und Infraschallbereich zukünftig besser erfassen. Dennoch fehlt dann immer noch der Bereich < 8 Hz.
  • Schallmessung nach dB(G) – ISO 7196
    Dieses Verfahren erfasst schwerpunktmäßig niederfrequente Geräusche im Bereich (0-120 Hz). Es wird aber der Bereich unter 16 Hz deutlich gedämpft erfasst. Somit wird auch hier dem problematischen Infraschallbereich nicht zu genüge Rechnung getragen.

Anhand der oben gezeigten Grafik und den derzeit zur Anwendung kommenden Messverfahren wird deutlich, dass es derzeit kein geeignetes Verfaren gibt, welches die Lärmemissionen moderner Windkraftanlagen angemessen berücksichtigt. Im Gegenteil, der zunehmend in die Kritik geratene und krank machende niederfrequente Lärm (< 200 Hz)  wird nicht oder nur unzureichend erfasst. Dennoch werden aktuell Genehmigungen auf eben dieser Basis erteilt. Dies wurde bereits vom Unabhängigen Ärzteforum Emissionsschutz Erneuerbare Energien – Bad Orb, in einem offenen Brief vom 02.02.2014 an Ministerpräsidenten Seehofer, entsprechend kommentiert:

“Angesichts der uns vorliegenden medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse halten wir diese Kehrtwende aus gesundheitspolitischer Sicht nicht für verantwortbar.”

Daher gilt hier ganz klar die Forderung nach einem Messverfahren, welches das volle Lärmspektrum einer modernen Windkraftanlage erfasst. Letztendlich geht es um unsere aller Gesundheit und da sollten wir keinen Kompromiss eingehen!

Poster – Niederfrequente Lärmemissionen ausgehend von Windkraftanalagen (englisch)

  1. Does the infrasound from wind turbines affect the inner ear? Alec N. Salt, Ph.D. Department of Otolaryngology, Washington University School of Medicine, St. Louis, USA
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