Derzeitige Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnsiedlungen sind viel zu gering

In einem offenen Brief des Unabhängigen Ärzteforums Emissionsschutz Erneuerbare Energien – Bad Orb, vom 2. Februar 2014, an den Ministerpräsidenten Seehofer wird auf die in Bayern geltende, viel zu geringe Abstandsregelung eingegangen. War Bayerns Staatsregierung eingangs noch der Meinung, der Mindestabstand sollte 10xHöhe der Anlage betragen, so hat man nun beschlossen, diesen auf 800m zu verkürzen. Laut Einschätzung des Ärzteforums ist dies ein nicht verantwortbarer Schritt mit vielen Konsequenzen für die dann leidtragende Bevölkerung. Im Brief des Ärzteforums heißt es hierzu konkret:

“Bereits jetzt ist aber ein Ergebnis sicher: dass erst 2000m Abstand zur Windkraft-Emissionsquelle eine größere, aber nicht absolute Sicherheit vor emissionsbedingten Gesundheitsschäden bietet.”

In einer Ausarbeitung vom Unabhängigen Ärzteforum Erneuerbare Energien – Bad Orb zum Thema Gefährdung der Gesundheit durch Windkraftanlagen (WKA) wird, um auf der sicheren Seite zu bleiben, gefordert:

“In die Ausschlussbedingungen für WKA ist der Mindestabstand zu bewohnten Gebäuden mit mindestens 3000m gemäß Empfehlung international anerkannter Wissenschaftler aufzunehmen.”

Da erscheinen die bei der Auswahl von Windvorranggebieten geltenden Abstände in Hessen als viel zu gering. So ist der Abstand von Windkraftanlagen derzeit zu Wohnsiedlungen auf 1000m, zu Aussiedlerhöfen auf 600m, zu gewerblichen Bauflächen auf 300m und zu Kleingärten auf 300m festgelegt worden…
Eine Anpassung der aktuellen Vorgaben erscheint demnach dringend nötig und muss bei der Planung und Genehmigung neuer Anlagen unbedingt Berücksichtigung finden!

Diesen Beitrag teilen
Dieser Beitrag wurde unter Emissionen, Gesundheit, Infraschall abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar